Meine Nachbarschaft: An den Drei Hohen
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bänke in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7916 entstanden aus Vorlage: OF 1181/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Vorgang: OM 4624/23 OBR 10; ST 100/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 14.01.2024, ST 100, zugesagten Bänke aufzustellen und dabei eine der beiden in der Farbe Orange zu halten. Begründung: In diesem Zusammenhang ist die Farbe Orange als Symbol gegen Gewalt an Frauen anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752 entstanden aus Vorlage: OF 1161/10 vom 11.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Vorgang: OM 6784/25 OBR 10; ST 1211/25 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen an dem im Betreff genannten Standort aus dem Zeitraum April bis November 2025 mitzuteilen. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung, Anregung des Ortsbeirats vom 22.04.2025, OM 6784, mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch Pkw- und Lkw-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7743 entstanden aus Vorlage: OF 1145/10 vom 10.11.2025 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: 1. Pkw-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum Netto-Markt in der Weilbrunnstraße; 2. Gravensteiner-Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie 18; 3. an der Haltestelle "Alkmenestraße" (Linie 18); 4. im Bereich der Haltestelle "Ronneburgstraße" (U 5). Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Antrag vom 11.11.2025, OF 1161/10 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen. Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10 mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Antrag vom 10.11.2025, OF 1145/10 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße Gravensteiner Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie18 An der Haltestelle Alkmenestraße (Linie18) Im Bereich der Haltestelle Ronneburgstraße (U5) Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1117/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7743 entstanden aus Vorlage: OF 1145/10 vom 10.11.2025 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: 1. Pkw-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum Netto-Markt in der Weilbrunnstraße; 2. Gravensteiner-Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie 18; 3. an der Haltestelle "Alkmenestraße" (Linie 18); 4. im Bereich der Haltestelle "Ronneburgstraße" (U 5). Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Müllprobleme im Frankfurter Bogen
Antrag vom 14.12.2025, OF 1189/10 Betreff: Müllprobleme im Frankfurter Bogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die vor Ort als sehr nennenswert empfundenen Müllprobleme im Frankfurter Bogen beseitigt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Radverkehr in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261 entstanden aus Vorlage: OF 1104/10 vom 18.08.2025 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Beratung im Ortsbeirat: 10
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 28.04.2025 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Grünfläche östlich der Straße An den Drei Hohen zu organisieren, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen zu erörtern und geeignete Maßnahmen dagegen zu finden. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen fließt das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, über das natürliche Gefälle geleitet in westliche Richtung zu den angrenzenden Häusern mit den Nummern 66 bis 76. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden in andere Richtung abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 28.04.2025 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Grünfläche östlich der Straße An den Drei Hohen zu organisieren, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen zu erörtern und geeignete Maßnahmen dagegen zu finden. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen fließt das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, über das natürliche Gefälle geleitet in westliche Richtung zu den angrenzenden Häusern mit den Nummern 66 bis 76. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden in andere Richtung abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 06.04.2025 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Magistrat wird gebeten, folgende Schilder am Beginn der Huswertstraße Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. gefährliche Doppelkurve zunächst links (Verkehrsschild 105-10) oder eine entsprechende Beschilderung; 2. zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h; 3. Fußgängerverbot (Verkehrsschild 259), auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle. Stattdessen soll für Radfahrende und zu Fuß Gehende eine angemessene Verkehrsführung durch die Straßen Am Dorfgarten und Oberwiesenstraße ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstraße ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fahren Busse der Linie 63. Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind Rad fahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährliche Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585
Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.
Antrag vom 06.10.2025, OF 1115/10 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der JVA III in Frankfurt am Main - Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine KiTa gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Nun will dazu der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung wollen wir unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 433 2025 Die Vorlage OF 1115/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln
Antrag vom 20.08.2025, OF 1095/9 Betreff: Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln Vorgang: OIB 385/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Die mit der OF 925/9 vom 13. Januar 2025 beschlossene Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirats (OIB 385/25) für die diesjährige Ausrichtung des Kinderfestes in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025, das laut Beschlussfassung von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet werden sollte, wird nicht durch den Magistrat ausbezahlt bzw. von diesem zurückgefordert, sofern die Auszahlung zwischenzeitlich bereits erfolgt sein sollte. Der entsprechende Betrag soll stattdessen für eine andere, noch durch den Ortsbeirat zu bestimmende Aktivität oder Maßnahme verwendet werden, die Kindern im Ortsbezirk zugutekommt. 2.) Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass bei Kinderfesten, die von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates veranstaltet werden, keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" in Erscheinung treten. Begründung: Dass auf dem Plakat bzw. der Einladung zu diesem Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025 in der Liste der Mitveranstalter, die sich für die Unterstützung des Ortsbeirats bedanken, plötzlich die Organisation "Omas gegen Rechts" auftaucht (siehe Abbildung 1), ist ein zutiefst befremdlicher und nicht hinnehmbarer Vorgang. Denn dass politische Propaganda und Indoktrination auf einem Kinderfest, welches vorgeblich zudem noch von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirats, also von städtischen Ehrenbeamten, organisiert und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziell unterstützt wird, nichts verloren haben, sollte außer Frage stehen - und zwar unabhängig von deren politischer Ausrichtung. Abseits dessen lässt der Name "Omas gegen Rechts" die dringend notwendige Differenzierung zwischen den Begriffen "rechts" und "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" vermissen. "Rechts" ist der Gegenpol zu "links" in der politischen Landschaft, beide sind legitimer Bestandteil des demokratischen politischen Spektrums. "Omas gegen Rechts" hingegen insinuieren mit ihrer Namensgebung, dass es auch das legitime politische "rechte" Spektrum, zu dem sich viele überzeugte Demokraten zählen, zu bekämpfen gilt. Selbstverständlich ist das deren gutes Recht, jedoch keinesfalls mit Unterstützung von Steuerzahlergeld und schon gar nicht im Rahmen eines von städtischen Ehrenbeamten ausgerichteten Kinderfestes. Der Ortsbeirat ist daher gut beraten, die beschlossene finanzielle Unterstützung des Kinderfestes aus diesem Grund zu versagen und beim Magistrat zu veranlassen, dass diese Mittel nicht ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden, sofern sie bereits angewiesen wurden. Zukünftig ist darauf zu achten, dass sich solch ein Vorgang nicht wiederholt und keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" bei solchen vom Ortsbeirat unterstützten Kinderfesten in Erscheinung treten. Abbildung 1: Einladung Kinderfest 29.08.2025 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 385 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1095/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme)
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861
Parkverbot
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 15.01.2025 Betreff: Parkverbot Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße Am Nonnenhof zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Diese Anregung begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzurichten. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens wird gebeten, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861
Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen
Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 21.05.2024 Betreff: Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig nennenswerte Überflutungen im Frankfurter Bogen und dort insbesondere in der Huswertstraße vermieden werden können. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
Sicherung des Zebrastreifens vom Gravensteiner-Platz über die Gundelandstraße
Antrag vom 09.01.2024, OF 730/10 Betreff: Sicherung des Zebrastreifens vom Gravensteiner-Platz über die Gundelandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vom Gravensteiner Platz über die Gundelandstraße auf beiden Seiten mit einem Drängelgitter zu sichern, so dass das Queren von Radfahrern eingeschränkt wird. Begründung: Bürger berichten, dass dieser für Fußgänger gedachte Übergang in der Vergangenheit immer wieder durch zügig fahrende Radfahrer missbraucht wird. Auch werden Autofahrer von plötzlich auftauchenden Radfahrern aus der Parkanlage überrascht. Hier gilt es nicht nur die Radfahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 730/10 wurde zurückgezogen.
Bänke in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2
Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim
Antrag vom 31.08.2023, OF 671/10 Betreff: Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim Im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) wird das beschädigte und kaum mehr zu erkennende Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) erneuert, und im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, wird ein weiteres Straßenpiktogramm, (Vz. 136, Vorsicht Kinder), analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen, angebracht. Begründung: Das vorhandene Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) ist im Bereich der Weilbrunnstaße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) stark beschädigt und kaum mehr zu erkennen und es bedarf dringlich einer Erneuerung. Gleichzeitig sollte im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, ein weiteres Straßenpiktogramm angebracht werden, analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen. Da in diesem Bereich durch parkende PKWs eine unübersichtliche Verkehrssituation besteht, die Tempo-30-Verkehrsbeschränkung kaum eingehalten wird und auch kein eigener Radweg zur Verfügung steht, sollte versucht werden, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und Kitakinder, zu erhöhen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 671/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 642/10 vom 26.06.2023 Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen. Begründung: Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1
Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3727 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 03.03.2023 Betreff: Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage Am Lausberg anbringen kann, damit die Jugendlichen aus dem Viertel mit Unterstützung der Aufsuchenden Jugendarbeit eine legale Möglichkeit zum Graffitisprühen bekommen. Als Material kommen nach Vorschlag eines Mitarbeiters vom Grünflächenamt zum Beispiel DIBOND(r) Aluminium-Verbundplatten der Firma thyssenkrupp Plastics GmbH (https://www.thyssenkrupp-plastics.de/de/viskom/display-und-schilder/dibond) inf rage. Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt sprühen die Jugendlichen in Unterführungen oder illegal an Hauswände. Gäbe es eine legale Möglichkeit, immer wieder neue Bilder zu sprayen und dabei durch die Aufsuchende Jugendarbeit begleitet zu werden, würde dieses illegale Sprühen weniger werden und dadurch auch weniger Schäden verursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1381 Aktenzeichen: 67-2
Unterflurcontainer in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3736 entstanden aus Vorlage: OF 533/10 vom 06.03.2023 Betreff: Unterflurcontainer in der Weilbrunnstraße Vorgang: OA 166/22 OBR 10; ST 1863/22 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie in der Weilbrunnstraße die bisher oberirdisch aufgestellten Glascontainer künftig als Unterflurcontainer realisiert und dazu aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" ausnahmsweise auch ohne größere Straßenbau- oder Erschließungsmaßnahme finanziert werden können; 2. welche Kosten zu 1. zu erwarten sind. Begründung: Die schwierige, städtebaulich beengte Gesamtsituation einschließlich der seit geraumer Zeit kritisierten sehr hohen Lärmbelastung vor Ort erfordert möglichst auch ohne größere Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen innovative Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 166 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1454
Glas- und Kleidercontainer am Park-and-ride-Parkplatz zwischen Dorfgarten und Dachsberg entfernen
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3222 entstanden aus Vorlage: OF 446/10 vom 24.10.2022 Betreff: Glas- und Kleidercontainer am Park-and-ride-Parkplatz zwischen Dorfgarten und Dachsberg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer und das Behältnis für Altkleider unter der Brücke am Park-and-ride-Parkplatz zwischen den Straßen Am Dorfgarten und Am Dachsberg entfernen zu lassen, um die zunehmende Vermüllung rund um die Container zu verhindern. Begründung: Zwar stören die Container unter der Autobahnbrücke keine Anwohner, aber es fehlt andererseits an dieser Stelle die soziale Kontrolle, sodass die Fläche rund um die Container immer mehr verwahrlost. Zusätzlich nimmt die Taubenpopulation unter der Brücke immer mehr zu und ihre Hinterlassenschaften verstärken den Eindruck zunehmender Verwahrlosung des Parkplatzbereichs. Regelmäßig wird an den Containern Hausmüll und Sperrmüll abgestellt, der den vorbeigehenden Passanten einen scheußlichen Anblick bietet. Zahlreiche Autofahrende, z. T. mit fremden Kennzeichen, nutzen die Container, um mehr als haushaltsübliche Mengen an Altglas loszuwerden. Es gibt in Preungesheim bereits mehrere Glas- und Kleidercontainer, u. a. in der nahe gelegenen Weilbrunnstraße, sodass auf die Container unter der Brücke verzichtet werden kann. Es wäre sinnvoller, die Aufstellfläche für die Container in die Randbegrünung des Park-and-ride-Parkplatzes einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 792 Aktenzeichen: 66-3
Straße Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3070 entstanden aus Vorlage: OF 415/10 vom 26.09.2022 Betreff: Straße Am Dorfgarten Es zeichnet sich ab, dass sich die Verkehrsberuhigung bewährt, die in der Straße Am Dorfgarten zwischen der Oberwiesenstraße und der Straße Am Dachsberg durchgeführt wurde. Der Magistrat wird gebeten , die kürzlich getroffenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf die ganze Straße Am Dorfgarten auszudehnen. Begründung: In der Straße Am Dorfgarten zwischen der Weilbrunnstraße und der Oberwiesenstraße wird immer wieder deutlich schneller als 30 km/h gefahren, oft mit aufheulenden Motoren. Bei Gegenverkehr wird der Bürgersteig als Fahrstrecke genommen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in hohem Maße gefährdet und werden durch den Lärm besonders nachts gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 529 Aktenzeichen: 32 1
Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt?
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2693 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 30.08.2022 Betreff: Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße vor dem Parkplatz des Netto-Marktes legal aufgestellt ist. Begründung: Die äußerliche Gestaltung lässt eine Zuordnung eines legalen Aufstellers nicht erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2580 Aktenzeichen: 66 5
Jakob-Lengfelder-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 387/10 vom 29.08.2022 Betreff: Jakob-Lengfelder-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zunehmenden Schleichverkehre unberechtigter Kraftahrzeuge über die Jakob-Lengfelder-Straße sowie deren anknüpfende Wege, auch vom und zum Heiligenstockweg, unterbunden werden können. Eine damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kindern ist dringend geboten. Begründung: Es wird sehr häufig die folgende Situation beobachtet: Auf der Jakob-Lengfelder-Straße und auf den anknüpfenden Wegen (Am Lausberg oder verlängerte Oberwiesenstraße) fahren immer wieder Kraftahrzeuge in beide Richtungen durch die Unterführung unter der A 661 weiter bis zur Huswertstraße und zur Boskoopstraße. Diese Straßen und Wege sind nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, werden aber immer wieder als Schleichweg/Abkürzung genutzt. Damit werden auf diesen Wegen erheblich Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 160 Aktenzeichen: 32 1
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Hochpflasterung des Fußgängerüberweges vor der Kita Grashüpfer in der Gundelandstraße 7
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 21.06.2022 Betreff: Hochpflasterung des Fußgängerüberweges vor der Kita Grashüpfer in der Gundelandstraße 7 Vorgang: OM 642/21 OBR 10; ST 331/22 Der Magistrat wird gebeten, endlich eine aussagekräftige Stellungnahme zur Anregung vom 07.09.2021, OM 642, abzugeben. In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 331, wu rde lediglich auf eine Nichteinhaltung der Frist hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 642 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2443 Aktenzeichen: 66 5
Pilotprojekt für Unterflurcontainer
Anregung vom 22.03.2022, OA 166 entstanden aus Vorlage: OF 270/10 vom 07.03.2022 Betreff: Pilotprojekt für Unterflurcontainer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob über ein neu zu organisierendes Pilotprojekt für Unterflurcontainer solche an der bisher kritisierten Glascontainerstelle in der Weilbrunnstraße (gegenüber den Hausnummern 1 bis 5, also vor dem Discounter) realisiert werden können, 2. ob bei technisch schwer realisierbaren Standorten grundsätzlich Unterflurcontainer auch alternativ auf privaten Liegenschaften ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1863 Antrag vom 06.03.2023, OF 533/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3736 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 166 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 166 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1601, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 66 5
Ideen
Fahrradweg nach Berkersheim
Wenn man mit dem Fahrrad nach Berkersheim möchte, führt es meist über die Straße am Dachsberg. Das ist nicht ungefährlich. Es führt zwar noch die Huswertstraße nach Berkersheim, die aber nicht Richtung Richtung U-Bahn Preungesheim führt, sondern in den Frankfurt Bogen, was für Fahrradfahrer ähnlich unattraktiv ist. Daher der Vorschlag eine Verbindung für Fahrradfahrer von Dachsberg bis Huswertstraße bauen. Die Autofahrer werden durch die Fahrradfahrer nicht gestört und die Fahrradfahrer haben eine attraktive und sichere Variante zu fahren.
Verlängerung der Buslinie 27
Meine Idee ist es die Buslinie 27 bis zur Friedberger Warte zu Verlängern und zwar mit dem Linienverlauf - Weilbrunnstraße (39) - Kreuzstraße (39) - Theobald-Ziegler-Straße/JVA (diese Haltestelle um umzubenennen zur besseren Orientierung) (n4) - Wetzlarer Straße (34) - Friedberger Warte (18, 30, 34) und an der Warteposition der linie 30 wird dann wieder gedreht bzw. Pause gemacht. damit wäre eine direktere Verbindung zur Friedberger Warte und zur und bessere verknüpfung an die Linie 18 mit dem Bahnhof Frankfurter Berg gegeben.